1. Der Gewinnfreibetrag im Überblick
Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung, die Unternehmer:innen in Österreich nutzen können, um ihre Steuerbemessungsgrundlage zu senken. Er soll Investitionen fördern und kleine und mittlere Betriebe – somit auch Apotheken und Ordinationen – steuerlich entlasten.
Unterschieden wird zwischen dem:
- Grundfreibetrag: Für Gewinne bis 33.000 Euro wird automatisch ein Freibetrag in Höhe von 15 Prozent berücksichtigt. Das ergibt bei der Höchstbemessungsgrundlage von 33.000 Euro einen maximalen Freibetrag von 4.950 Euro. Hier sind keine zusätzlichen Investitionen erforderlich. Dieser Teil steht allen Unternehmen, somit auch Arztpraxen und Apotheken, automatisch zu.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Sobald der Gewinn über 33.000 Euro liegt, können Unternehmer:innen zusätzlich zum Grundfreibetrag den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) nutzen.
- Die Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags wird staffelweises berechnet:
- 33.000 bis 178.000 Euro → 13 %
- die nächsten 175.000 Euro → 7 %
- weitere 230.000 Euro → 4,5 %
Die maximal steuerlich begünstigte Bemessungsgrundlage liegt also bei 583.000 Euro. Daraus ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag von 46.400 Euro (4.950 Euro Grundfreibetrag + 41.450 Euro investitionsbedingter Freibetrag).
Wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen, gilt eine Behaltefrist für die angeschafften Güter von vier Jahren. Scheiden die Güter aus dem Betriebsvermögen, vor Ablauf der vier Jahre aus, kommt es zu einer Nachversteuerung.
Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?
Nützen können ihn Einzelunternehmer:innen, Mitunternehmer:innen in Personengesellschaften, Freiberufler:innen sowie geschäftsführende Gesellschafter:innen mit mindestens 25 % Beteiligung.Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs gilt er hingegen nicht.
2. Warum ist der Gewinnfreibetrag für Apotheken und Ordinationen besonders interessant?
Apotheken und Ordinationen erzielen zwar stabile Einnahmen, sind aber gleichzeitig mit hohen Kostenstrukturen und einem kontinuierlichen Investitionsbedarf konfrontiert.
In Apotheken betrifft das etwa Personalkosten, Warenlager oder Investitionen in moderne Technik wie Apothekenroboter oder digitale Systeme.
In Ordinationen geht es häufig um Personalkosten, medizinische Geräte oder die Erweiterung und Modernisierung von Behandlungsräumen.
Gerade hier bietet der Gewinnfreibetrag die Chance, Investitionen steuerlich optimal zu nutzen und gleichzeitig die Liquidität zu sichern.
3. In welche Anschaffungen kann investiert werden, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen?
Um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren, müssen Investitionen in abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder in bestimmte Wertpapiere erfolgen.
Investitionsbeispiele für Apotheken
- Apothekenroboter und automatisierte Lagersysteme
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Einrichtung von Beratungs- oder Kosmetikräumen
- Mobiliar mit längerer Nutzungsdauer
- Klimatisierung oder energieeffiziente Technik
Investitionsbeispiele für Ordinationen
- Diagnosegeräte wie zum Beispiel EKG oder Ultraschall
- Laborausstattung, Bildgebungsgeräte, zahnmedizinische Geräte
- Einrichtung von Behandlungs- und Wartebereichen
- Barrierefreier Ausbau
Wertpapiere
Als Alternative oder Ergänzung zu Investitionen in Wirtschaftsgüter können auch bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Sie sind vor allem dann interessant, wenn aktuell kein unmittelbarer Investitionsbedarf in der Apotheke oder Ordination besteht – etwa, weil Geräte und Infrastruktur bereits modernisiert wurden.
Wertpapiere haben mehrere Vorteile:
- Flexibilität: Sie ermöglichen die Nutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags, ohne zwingend in Maschinen oder Ausstattung investieren zu müssen.
- Liquiditätsschonung: Kapital kann angelegt und gleichzeitig steuerlich wirksam gemacht werden.
- Vorsorgecharakter: Wertpapiere eignen sich als langfristige Reserve und können die finanzielle Stabilität des Betriebs zusätzlich absichern.
Die Standesbank bietet hier maßgeschneiderte Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Mediziner:innen und Pharmazeut:innen zugeschnitten sind. Damit lässt sich der Gewinnfreibetrag optimal nutzen – auch in Jahren, in denen keine großen Anschaffungen geplant sind.
Nicht begünstigt sind etwa:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 Euro. Für Apotheken gilt die Grenze von 1.000 Euro netto, da hier ein Vorsteuerabzug möglich ist. Für Ärztinnen und Ärzte mit einer Einzelpraxis liegt die Grenze hingegen bei 1.000 Euro brutto, weil kein Vorsteuerabzug vorgesehen ist,
- Personenkraftwagen
- oder Investitionen mit kurzer Nutzungsdauer, also unter vier Jahren– wie etwa Computer, deren aktuelle Nutzungsdauer bei drei Jahren liegt.
4. Welche Herausforderungen treten in der Praxis bei der Nutzung des Gewinnfreibetrags häufig auf?
In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass der Gewinnfreibetrag häufig nicht optimal ausgeschöpft wird. Oft liegt das daran, dass bestimmte Punkte im Alltag übersehen werden – und genau hier können wir gemeinsam ansetzen:
- Späte Planung: Oft wird erst gegen Jahresende an den Gewinnfreibetrag gedacht – dann bleibt nur wenig Zeit, um Investitionen sinnvoll zu planen und umzusetzen.
- Investitionen außerhalb der Begünstigung: Nicht jedes Wirtschaftsgut erfüllt die Voraussetzungen. Wer hier gut informiert ist, kann gezielt jene Anschaffungen tätigen, die auch steuerlich wirksam sind.
- Liquiditätsaspekt: Investitionen sollten nie nur aus steuerlichen Gründen erfolgen. Wenn sie gut abgestimmt sind, stärken sie Ihre Apotheke oder Ordination – ohne die finanzielle Flexibilität einzuschränken.
Unser Tipp: Wer frühzeitig plant und sich beraten lässt, kann den Gewinnfreibetrag optimal ausschöpfen und gleichzeitig Investitionen gezielt steuern.
Um die Wirkung des Gewinnfreibetrags greifbarer zu machen, schauen wir uns zwei praktische Beispiele an – eines aus einer Apotheke mit einer Investition in Infrastruktur und eines aus einer Ordination mit einer Investition in Wertpapiere.
Wie wirkt sich eine Investition – etwa in Digitalisierungsmaßnahmen – auf den Gewinnfreibetrag aus?
Schauen wir uns dazu ein Beispiel aus einer Apotheke an:
Eine Apothekerin erzielt mit ihrer Apotheke 2025 einen Gewinn von 150.000 Euro. Im selben Jahr soll in Digitalisierungsmaßnahmen investiert werden – etwa in neue Kassensysteme-Systeme. Wie wirkt sich das auf den Gewinnfreibetrag aus?
- In diesem Fall wird zunächst der Grundfreibetrag in der Höhe von 4.950 Euro berücksichtigt. Dieser gilt automatisch für Gewinne bis 33.000 Euro – das entspricht 15 Prozent.
- Da der Gewinn mit 150.000 Euro über den 33.000 Euro vom Grundfreibetrag liegt, können zusätzlich 13 Prozent vom darüber hinausgehenden Gewinn, in diesem Fall sind das 117.000 Euro, abgezogen werden.
Das ergibt einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von 15.210 Euro. Diesen Betrag kann die Apothekerin steuermindernd in die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen investieren.
Investitionsbedinger Gewinnfreibetrag und Grundfreibetrag ergeben zusammen einen Gewinnfreibetrag von 20.160 Euro.
Der steuerpflichtige Gewinn sinkt dadurch von 150.000 Euro auf 129.840 Euro.
Was bedeutet eine Investition in Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag einer Ordination?
Ein zweites Beispiel: Eine Ordination erwirtschaftet 2025 einen ausgewiesenen Gewinn von 80.000 Euro. Der Arzt möchte im selben Jahr in begünstigte Wertpapiere investieren.
- Berücksichtigt wird wieder der Grundfreibetrag von 4.950 Euro, also 15 Prozent von 33.000 Euro.
- Da der Gewinn auch hier mit 80.000 Euro über den 33.000 Euro vom Grundfreibetrag liegt, können zusätzlich 13 Prozent vom darüber hinausgehenden Gewinn, in diesem Fall sind das 47.000 Euro, abgezogen werden.
Das ergibt einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von 6.110 Euro. Diesen Betrag kann der Arzt in begünstigte Wertpapiere investieren, um den Gewinnfreibetrag voll auszunutzen.
Insgesamt ergibt sich daraus ein Gewinnfreibetrag von 11.060 Euro.
Der steuerpflichtige Gewinn sinkt somit von 80.000 Euro auf 68.940 Euro.
Beide Beispiele zeigen eindrucksvoll: Der Gewinnfreibetrag kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
6. Warum ist beim Gewinnfreibetrag frühe Planung so wichtig?
Damit der Gewinnfreibetrag optimal genutzt wird, ist eine möglichst frühe strategische Planung entscheidend. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
- Frühzeitige Abstimmung: Idealerweise wird bereits im Sommer oder Herbst geprüft, wie hoch der Gewinn voraussichtlich ausfallen wird und ob Investitionen sinnvoll sind.
- Investitionen bündeln: Wenn ohnehin Modernisierungen geplant sind, sollten diese so gesteuert werden, dass sie steuerlich optimal wirken.
- Alternative Wertpapiere: Wenn keine Investition ansteht, können Wertpapierlösungen eine effiziente Alternative sein.
- Liquiditätsplanung: Steueroptimierung darf nie auf Kosten der finanziellen Stabilität gehen. Eine Investition muss sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
7. Wie unterstützt die Standesbank bei der optimalen Nutzung des Gewinnfreibetrags?
Die Standesbank versteht die besonderen Rahmenbedingungen, in denen Mediziner:innen und Pharmazeut:innen arbeiten. Wir wissen, dass Investitionen in diesen Bereichen nicht nur eine steuerliche, sondern immer auch eine strategische Dimension haben. Deshalb begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden umfassend:
- Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungs- und Wertpapierlösungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Ärztinnen, Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern zugeschnitten sind.
- Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Umsetzung und sorgen dafür, dass der Gewinnfreibetrag optimal genutzt wird.
Die wichtigsten Punkte zum Gewinnfreibetrag 2025
- Der Gewinnfreibetrag reduziert die Steuerlast und schafft Spielraum für Investitionen.
- Er setzt sich aus dem Grundfreibetrag (automatisch bis 33.000 € Gewinn) und dem investitionsbedingten Freibetrag (bis max. 583.000 Euro Gewinn) zusammen.
- Begünstigt sind abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer sowie bestimmte Wertpapiere, die auch dann die steuerlichen Vorteile sichern, wenn im Jahr des Gewinns keine Investitionen in Infrastruktur nötig sind.
- In Apotheken sind zum Beispiel Investitionen in Roboter, digitale Systeme oder neue Beratungsräume möglich.
- In Ordinationen eignen sich insbesondere medizinische Geräte, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen.
- Frühzeitige Planung ist entscheidend, um den vollen Steuervorteil zu nutzen und Liquidität zu sichern.
- Die Standesbank unterstützt Apotheken und Ordinationen mit Erfahrung, Branchenwissen und individuellen Lösungen.
Haben Sie Fragen zum Gewinnfreibetrag oder möchten Sie wissen, wie Ihre Apotheke oder Ordination diesen Vorteil optimal nutzen kann? Dann wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei der Standesbank. Gemeinsam entwickeln wir die für Sie passende Strategie.
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