Informieren Sie sich zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II.
Information aufgrund von vermehrten Verstößen gegen die Bestimmungen zu Marktmissbrauch durch Privatanleger.
und Gläubigerbeteiligung. Das BaSAG sieht verschiedene Abwicklungs- bzw. Sanierungsinstrumente für in Schieflage geratene Banken vor.