Was ist EBICS?
EBICS ist ein Kommunikations-Protokoll für das Electronic Banking, das bereits seit einigen Jahren in Österreich und auch bei uns in der Standesbank verfügbar ist.
Warum ist EBICS jetzt so relevant?
Der aktuelle Standard in Österreich, MBS – Multibankstandard – wird durch EBICS abgelöst.MBS bleibt aber bis Nov 2025 verfügbar!Bis dahin können Sie beide Standards parallel nutzen.
Sind Sie als Kunde vom Wechsel auf EBICS betroffen?
Sie, als Kunde der Ärzte- und Apothekerbank, sind von der Umstellung auf EBICS dann betroffen, wenn Sie eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Sie steuern aktuell ein bei der Ärzte- und Apothekerbank geführtes Konto (per MBS) mit der Electronic Banking Anwendung einer anderen Bank.
- Sie nutzen das Office Banking der Ärzte- und Apothekerbank und steuern darüber (per MBS) auch ein bei einer anderen Bank geführtes Konto.
Wann müssen Sie als Kunde der Ärzte- und Apothekerbank auf EBICS wechseln?
Damit Sie weiterhin bei unterschiedlichen Banken geführte Konten mit einer Anwendung steuern können, müssen Sie alle aktuell über MBS eingebundene Konten bis spätestens November 2025 auf EBICS wechseln.
Voraussetzung für die EBICS-Nutzung ist, dass sie eine EBICS-fähige Anwendung haben. Wenn Sie die EBICS-Anwendung der Ärzte- und Apothekerbank nutzen wollen, müssen Sie sich leider noch ein wenig gedulden. Wir werden Sie informieren, sobald diese genutzt werden kann.
Wenn Sie schon eine EBICS-fähige Anwendung nutzen, können Sie ihr Unternehmens-Konto der Ärzte- und Apothekerbank jederzeit in Ihre EBICS-Anwendung einbinden.
Wie findet für Sie als Kunde der Wechsel auf EBICS statt?
Für Kunden, die aktuell unser Office Banking nutzen, bereiten wir die Umstellung bereits vor und werden Sie in kürze entsprechend über die Umstellung informieren.
Wenn Sie aktuell eine andere Anwendung für Ihr Multibanking als das Office Banking nutzen, schicken wir Ihnen die zur Anlage notwendigen Unterlagen und Informationen postalisch zu.
Wir würden Sie bitten, die vorausgefüllten Dokumente zu prüfen und uns rechtsgültig unterschrieben wieder zukommen zu lassen. Die entsprechenden Rücksendeadressen sind in den mitgeschickten Informationen enthalten.
Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten in Form eines Bank-Parameter-Datenblatts (BPD-Blatt). Damit können Sie die Einrichtung Ihrer Standesbank-Konten in Ihre EBICS-Anwendung durchführen.
Bei der Erstanmeldung eines jeden Teilnehmers, wird Ihre EBICS Anwendung einen Initialisierungsbrief (INI-Brief) erstellen. Dieser muss vom jeweiligen Teilnehmer unterschrieben und an uns retourniert werden. Mit dem unterschriebenen INI-Brief können wir die Freigabe des Teilnehmers veranlassen.
Damit ist die Umstellung abgeschlossen.
Gibt es eine Übergangsphase, in der Sie als Kunde der Ärzte- und Apothekerbank sowohl MBS als auch EBICS nutzen können?
Ja. Wenn Sie den Wechsel auf EBICS durchführen, wird Ihre Verbindung über MBS für Ihre Standesban-Konten für eine Übergangsphase bestehen bleiben.
Woher erhalten Sie als Kunde Unterstützung bei der Umstellung auf EBICS?
Sollten Sie Fragen zu oder Probleme mit Ihrer EBICS-Anwendung haben, diese aber nicht von der Ärzte- und Apothekerbank bezogen haben, müssen wir Sie leider bitten, Ihr Anliegen direkt an den entsprechenden Hersteller zu stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keinen Support zu Anwendungen liefern können, die Sie nicht von uns beziehen.
Für alle anderen Fragen und Anliegen rund um EBICS, kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04243.
Gibt es bei EBICS die gleichen Möglichkeiten der Zeichnungsberechtigungen wie bei MBS?
Fast.
Bei EBICS kann einem Teilnehmer eine der folgenden Zeichnungsberechtigungen pro Konto zugeordnet werden:
E – Einzelzeichnungsberechtigt
A – Gemeinsame berechtig mit einer weiteren Person, die eine A- oder B-Berechtigung hat
B – Gemeinsam berechtigt mit einer weiteren Person, die eine A-Berechtigung hat
T – Keine Zeichnungsberechtigung. Kontoauszüge können abgeholt werden. Zahlungen können hochgeladen werden, damit sie von anderen Zeichnungsberechtigten freigegeben werden können.
Bei MBS gab es zusätzlich noch die Möglichkeit, dass ein Verfüger mit anderen, explizit genannten Verfügern zeichnen konnte. Dies gibt es bei EBICS nicht mehr.
Welche Auftragsarten werden künftig unter EBICS angeboten?
Jede Auftragsart in EBICS kann pro Teilnehmer aktiviert, bzw. deaktiviert werden, sie unterscheiden sich prinzipiell in Auftragsarten zur Erfassung von Zahlungen und in Auftragsarten zum Abholen von Kontoauszugsarten.
Folgende Auftragsarten sind die gängigsten:
Zahlungsauftragsarten:
CCT - SEPA Credit Transfer
XCT - Non-SEPA Credit Transfer (AZV)
CCU - Eilüberweisung
CDD - SEPA Direct Debit Core
CDB - SEPA Direct Debit B2B
Kontoauszugsauftragsdaten
C52 - CAMT52 – Untertägige-Kontoauszüge
C53 - CAMT53 - Tagesend-Kontoauszüge
C54 - CAMT54 - Details zu Sammelbuchungen
XEK - PDF Kontoauszug
Dabei werden die Auftragsarten von den Unterschriftsklassen überlagert.
Ein Steuerberater mit Unterschriftsklasse „T" kann selbst bei aktivierten Zahlungsauftragsarten diese nicht freigeben. Mit einer aktivierten Zahlungsauftragsart kann er allerdings nicht unterschriebene Zahlungen einstellen, die dann von anderen Personen mit einer Zeichnungsberechtigung freigegeben werden können.
Eine Zeichnungsberechtigte Person ohne die Auftragsart AZV kann wiederum keine Zahlung dieser Auftragsart freigeben.