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Nachhaltigkeit


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Nachhaltigkeit und Regionalität sind seit über 110 Jahren Teil des Geschäftsmodells der Ärzte- und Apothekerbank.

Aus der Region für die Region: Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG zeichnet sich durch genossenschaftliche Identität und nachhaltig gelebte Werte aus. Sie bleibt gerade in diesen bewegenden Zeiten bewusst Regionalbank. Auf diese Weise fördert die Ärzte- und Apothekerbank den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kund:innen in der Region. Vertrauen, Kundenfokus und die Regionalität stellen Kernelemente der Arbeit der Ärzte- und Apothekerbank dar und machen sie damit zur Standesbank.


Kurzversion der Nachhaltigkeitsstrategie des Volksbanken-Verbundes

Grundsatz, Management und Partner


Sustainable Development Goals

2015 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (kurz: SDGs). Diese Ziele adressieren die Nachhaltigkeit auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene. Am 1. Jänner 2016 traten die SDGs mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Bei der Umsetzung arbeiten Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen, dementsprechend sind die SDGs auch für die Ärzte- und Apothekerbank von Bedeutung. Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse hat der Volksbanken-Verbund die wesentlichen Themen konkreten SDGs zugeordnet. Die für den Volksbanken-Verbund relevantesten SDGs sind:

Nachhaltigkeits-Rating
Sustainalytics, eine der führenden Agenturen im Bereich Nachhaltigkeits-Ratings, hat das ESG-Risiko der VOLKSBANK WIEN AG bewertet und im März 2022 mit einem Score von 17,4 als niedrig eingestuft. Nach dem letzten Rating Update im vierten Quartal 2024 liegt der ESG Risk Rating Score aktuell bei 14,3.


Code of Conduct
Der Code of Conduct bzw. die Verhaltensrichtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Alle Mitarbeitenden der Volksbanken sowie das gesamte Management der Volksbanken sind diesem Code of Conduct verpflichtet. Jede Verbund-Bank hat einen eigenen Code of Conduct – anbei als Beispiel der Code of Conduct der VOLKSBANK WIEN AG:

Zum Code of Conduct der VOLKSBANK WIEN AG


Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte
Die Vorstände der VOLKSBANK WIEN AG, der Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes, haben eine Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte beschlossen. Die Volksbanken sehen sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin und Anbieterin von Produkten, die proaktiv Menschenrechte wahren. Ein nachhaltiges Geschäftsmodell ist für ihren zukünftigen Erfolg essenziell und die Achtung der Menschenrechte gilt als Kernaspekt ihrer Unternehmensführung. 

Zur Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte


Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisken

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gem. Artikel 3 Absatz 2 (Finanzberater) und gem. Artikel 3 Absatz 1 (Finanzteilnehmer) Offenlegungsverordnung

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Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 Abs 5 der OffenlegungsVO)

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Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO) - Veröffentlichung gem. Art. 5 Offenlegungsverordnung
Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die Ärzte- und Apothekerbank ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (PAI-Statement) vom 17. Juni 2025

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

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