Steuervorschriften für Investmentfonds:
Alle zahlbaren Kapital- und Zinserträge unterliegen bei einer auszahlenden Stelle im Inland bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 27,5 %. Mit Abzug dieser KESt ist damit bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen die Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Kursgewinne aus der Veräußerung unterliegen der 27,5 %-igen KESt – Verluste sind ausgleichsfähig.
Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den österreichischen Zinserträgen 27,5 % KESt einbehalten (BeSt-KESt).
Ab 01. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen.
Steuervorschriften für Einlagen:
Alle Zinserträge unterliegen bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 25 %. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den Zinserträgen 25 % KESt einbehalten (BeSt-KESt). Seit 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit, sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.
Einlagensicherung bei diesem Kombisparen:
Nur der auf dem Kapitalsparkonto veranlagte Betrag ist von der österreichischen Einlagensicherung umfasst.
Interessenkonflikte:
Die Verzinsung des Kapitalsparkontos liegt deutlich über dem derzeit aktuellen Marktniveau. Sie ist dazu geeignet, bei der Fondsauswahl den für das Kombisparen ausgewählten Union-Investmentfonds den Vorzug gegenüber anderen Produkten – mit zumindest ähnlichen Veranlagungsgrundsätzen – aus dem Produktuniversum der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG zu geben. Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG erhält von Union Investment Bonuszahlungen für den Vertrieb ihrer Investmentfonds.
Rechtlicher Hinweis:
Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Angebots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Diese Information wurde mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die Verkaufsunterlagen zu den Investmentfonds (Verkaufsprospekte, Anlagebedingungen, aktuelle Jahres- und Halbjahresberichte und Basisinformationsblätter) finden Sie in deutscher Sprache auf www.union-investment.at bzw. stehen in allen Filialen der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG zur Verfügung.
Stand: 12. Mai 2025