MiFID II
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Die mit 3. Jänner 2018 in Kraft getretene MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) Richtlinie erweitert die Anforderungen aus der ursprünglichen MiFID Richtlinie vor allem in den Bereichen Anlegerschutz und Transparenz. In Österreich ist diese Richtlinie vor allem im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 umgesetzt.
Mitwirkungspolitik gemäß § 185 Abs 1 Z 1 u. 2 BörseG 2018
Beratung auf höchstem Standard!
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Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG bietet Ihnen weiterhin die bestmögliche Beratung und Transparenz bei Ihren Anlagegeschäften. Mit MiFID II werden unsere hohen Beratungsstandards bestätigt. Was MiFID II für Sie persönlich bedeutet, erläutert Ihnen gerne Ihr:e Kundenberater:in Ihrer Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG!