Attraktive Finanzierung von Primärversorgungseinheiten

Gemeinsam unterstützen wir die Gründung von Primärversorgungseinheiten

  • Aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facitlity - RRF) der Europäischen Union kann eine PVE-Förderung eingereicht werden, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Direktförderung gewährt wird.  Es gibt zwei Förderrichtlinien: für PVE-Gründungen (Typ A) und für bestehende PVE (Typ B).

Gesundheitssystem im Wandel

  • Der sozioökonomische Wandel in unserer Gesellschaft sowie die daraus resultierenden Veränderungen im Verhalten der Menschen erfordern eine Neuausrichtung der Gesundheitseinrichtungen. Die Stärkung der Primärversorgung ist eine Antwort, um den Herausforderungen, die dieser Wandel mit sich bringt, gerecht zu werden.

Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG ist an Ihrer Seite bei Ihrem Projekt im Gesundheitssystem

  • Ziel der Österreichische Ärzte– und Apothekerbank AG ist es, in intensiver Zusammenarbeit mit Ärztekammern und Gemeinden, die Absicherung der allgemeinmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Österreich zu unterstützen. Die Standesbank begleitet bereits den Planungsprozess und berät auf allen Ebenen - von der Idee über die betriebswirtschaftliche Ausrichtung bis hin zur Nutzung ihres umfassenden Netzwerks im Gesundheitssystem. Für einen möglichst niederschwelligen Zugang zur Finanzierung in Form von attraktiven Krediten, stehen die Expertinnen und Experten der Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG für alle Interessierten bereit. „Als Standesbank freuen wir uns besonders, einen nachhaltigen Beitrag für neue Strukturen im Gesundheitssystem leisten zu können, von dem letztendlich die österreichische Bevölkerung profitieren," meint Vorstandsvorsitzender der Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG, Mag. Anton Pauschenwein.

Was wird finanziert?

  • Bei PVE-Gründungen (Typ A) beträgt die Förderhöhe 50% der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten von einem maximalen Volumen von € 3.200.000 -> somit € 1.600.000 als nicht rückzahlbarer Zuschuss.  Bei einer bestehenden PVE (Typ B) beträgt die Förderhöhe 50% der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten von einem maximalen Volumen von € 1.000.000 -> somit maximal € 500.000 als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderbare Investitionen sind: Investitionen in das Primärversorgungszentrum (Bau-/Umbaumaßnahmen, Einrichtung, medizinische Geräte, IT-Kosten, sonstige Geschäftsausstattung), Immobilienkauf (nicht jedoch unbebaute Grundstücke), nachhaltige Mobilität, Fort- und Weiterbildung. 

    Finanziert wird das verbleibende Investitionsvolumen nach Erhalt einer allfälligen 25%igen Akontozahlung bzw. des Zuschusses fristenkonform nach Ihrer Präferenz mittels variabler oder fixer Kondition unter Einräumung eines rückzahlungsfreien Zeitraums von bis zu einem Jahr; in Abstimmung auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten. 

    Die Beantragung erfolgt über die Homepage die Homepage der AWS durch Sie persönlich, Ihren Steuerberater oder den PVE-Manager.   Gerne unterstützen wir Sie auch bei diesem Schritt und wir stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch nach Terminvereinbarung sehr gerne zur Verfügung.

Kontakt

  • Unser PVE-Spezialisten stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: Prok. Sabine Martschini
    Tel.: 05 04243 - 110
    Filiale Wien
    Bernhard Brunsteiner, EFA®
    Tel.: 05 04243 - 350
    Filiale Linz

    E-Mail: pve@apobank.at

  •   Hinweis: Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.